Ortsverein > Selbstverständnis
Auftrag: das Humanitäre Völkerrecht
Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.
Auftrag des DRK OV Bad Herrenalb/Dobel e.V
Genfer Abkommen
Die Genfer Abkommen sind Kernstück des humanitären Völkerrechts. Sie
schätzen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit in
Kriegssituationen. Dies gilt insbesondere für Personen, die nicht (mehr)
an bewaffneten Auseinandersetzungen teilnehmen